Ortsvorsteher
Der
Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. Er vertritt den
Bürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Er kann an Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen. Der Ortsvorsteher wird vom
Gemeinderat gewählt und zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.