Ordoliberalismus
Im Ordoliberalismus soll der Staat einen rechtlichen Rahmen für die Wirtschaft schaffen und versuchen die marktwirtschaftliche Ordnung, besonders den Wettbewerb, mit "marktkonformen" Mitteln zu erhalten.
Die Idee des Ordoliberalismus tauchte erstmals in dem 1937 von der Freiburger Schule (Walter Eucken, Franz Böhm, Hans Großmann-Doerth) herausgebrachtem Heft Ordnung der Wirtschaft auf. Sie wurde dann 1939 auf einer Konferenz in Genf dargelegt und wird seitdem auch als »dritter Weg« bezeichnet. Neben den Genannten gelten auch Wilhelm Röpke, Alexander Rüstow, Friedrich Hayek, Leonhard Miksch und Erwin von Beckerath u.a. als dem Ordoliberalismus nahe.
Nach dem zweiten Weltkrieg diente der Ordoliberalismus als konzeptionelle Grundlage für die soziale Marktwirtschaft. Die Ordoliberalen erkannten, dass ein liberaler Markt die Tendenz hat, sich selbst aufzulösen. Die stärkeren Anbieter verdrängen nach und nach die schwächeren Anbieter und können dann den Markt diktieren. (Vermachtung des Marktes)
Da die Idealvorstellung des vollständigen Wettbewerbs, Polypol laut des Ordoliberalismus auf Angebots- und Nachfrageseite nicht möglich ist, wurde sie abgelöst durch die Vorstellung des funktionsfähigen Wettbewerbs. Diese kalkuliert mit ein, dass in einer dynamischen Wirtschaft innovative Unternehmer durch Neuerungen zunächst auch erhebliche Marktvorteile gewinnen können. Marktungleichgewichte können um solcher Innovationen willen in Kauf genommen werden, in der Erwartung, dass sie durch weiteren Wettbewerb abgebaut werden.
Neben dem Wettbewerb wird ein funktionierender Staat gefordert. Die Aufgabe des Staates ist es, einen Ordnungsrahmen zu entwickeln, der faktisch vor allem aus Kartell- und Wettbewerbsgesetzen besteht. Der Sozialgedanke und das Leistungsprinzip, der Ordnungsauftrag und der Dezentralismus sollen so miteinander ausgesöhnt werden.Geschichte