Ordination
Dieser Artikel befasst sich mit der kirchlichen Ordination. Weiteres siehe: Ordination (Begriffsklärung).Ordination ist eine gottesdienstliche Handlung christlicher Kirchen, durch die Männer (in evangelischen Kirchen auch Frauen) zum geistlichen Amt beauftragt und bevollmächtigt werden. Das Wort ist abgeleitet von lat ordo, "(geistlicher) Stand". Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament (2. Tim. 1,6) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.
In der Katholischen Kirche ist ordinatio sacerdotalis der offizielle lateinische Name des Sakraments der Priesterweihe.
Das deutsche Wort Ordination wird fast ausschließlich in der Evangelischen Kirche gebraucht. Trotz der Namensgleichheit wird es vom katholischen (und orthodoxen) Weihesakrament streng unterschieden, da es nicht die Zugehörigkeit zu einem besonderen Priesterstand begründen soll. Vielmehr ist es die Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.
Die Praxis der Ordination ist in den einzelnen evangelischen Landeskirchen und Bekenntnistraditionen unterschiedlich. Teils ist sie verbunden (und fast identisch) mit der Einführung in die erste Pfarrstelle, teils wird sie am Ende der letzten Ausbildungsphase (in der schon eine vorläufige Verkündigungs- und Sakramentsbeauftragung bestand) einzelnen Kandidaten oder auch einer ganzen Jahrgangsgruppe gemeinsam gespendet. In manchen lutherischen Kirchen können nur Ordinierte die Abendmahlsfeier leiten, vorläufige oder befristete Beauftragungen gibt es nicht.
Der evangelische Ordinationsgottesdienst wird vom Dekan/in, Superintendenten, Regional- oder Landesbischof gehalten. Nach Schriftlesung und Predigt folgen in der Regel weitere Schriftworte, die sich auf das Hirten- und Predigtamt beziehen, darauf die Befragung des Kandidaten nach seiner Bereitschaft, schließlich das Ordinationsgebet mit der Handauflegung. Oft schließt sich die Feier des Abendmahls an.