Ordensschwester
Eine Ordensschwester ist Mitglied eines weiblichen Ordenss. Eine Ordensschwester ist durch Gelübde an die Kirche und ihre Gemeinschaft gebunden und ihrer Oberin (evtl. Äbtissin, Priorin unterstellt.
Ordensschwestern werden oft Nonnen genannt. Das trifft nur teilweise zu. Mit dem Begriff Nonnen bezeichnet man nur die in Klausur lebenden Angehörigen der monastischen Orden.
Die männliche Entsprechung zur Nonne ist der Mönch.
Merkmal ist das Leben nach den Evangelischen Räten (= Ratschläge des Evangeliums):
- Armut (Verzicht auf persönlichen Besitz)
- Ehelosigkeit (Verzicht auf Ehe und Familie)
- Gehorsam (Bindung an eine Lebensform nach den Evangelischen Räten und an das Leben unter der Führung eines Ordensoberen nach einer Ordensregel)
siehe auch: Frauenorden