Ohne Arbeit Kein Lohn
Ohne Arbeit kein Lohn ist ein Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht, der sich nur mittelbar aus der Fälligkeitsregel des § 614 BGB ergibt. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Reihe von wichtigen Ausnahmen:
- bezahlter Urlaub
- Annahmeverzug
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Betriebs- und Wirtschaftsrisiko