Obiter Dictum
Obiter Dicta (lat. nebenbei Gesagtes) sind in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansichten, die die gefällte Entscheidung nicht tragen, die nur geäußert wurden, weil sich die Gelegenheit dazu bot.Letztinstanzliche Gerichte fügen ihren Urteilen manchmal obiter dicta bei, weil sich sonst für die entscheidenden Richter häufig auf lange Zeit keine Möglichkeit mehr bietet, ihre Rechtsauffassung zu ähnlich gelagerten Fällen oder einem Grundsatz, der für den Fall keine Rolle spielt, kundzutun. Dies liegt daran, dass in manchen Bereichen seit langem eine gefestigte Rechtsprechung besteht, sodass keine Klagen mehr eingereicht werden, die nur erfolgreich wären, wenn eine andere Auffassung gelten würde. Anwälte erheben nämlich aus Haftungsgrsgründen keine aussichtslosen Klagen. Hat sich die Ansicht der Richter jedoch geändert, können sie dies in einem anderen Fall, der die Rechtsmaterie berührt, als obiter dictum aussprechen.
Den Gegensatz zum obiter dictum bildet die Ratio Decidendi.