Oberverwaltungsgericht
In jedem Bundesland ist ein für das ganze Land zuständiges Oberverwaltungsgericht (OVG) eingerichtet. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen trägt das Oberverwaltungsgericht aus historischen Gründen die Bezeichnung Verwaltungsgerichtshof (VGH). Das Oberverwaltungsgericht ist die mittlere Instanz innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit.Das Oberverwaltungsgericht ist in erster Linie zuständig für Berufungenen gegen Urteile und für Beschwerden gegen sonstige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Das Oberverwaltungsgericht ist erste Instanz, sofern es sich um Prozesse über bestimmte technische Großprojekte handelt, die in § 48 Abs. 1 VwGO aufgezählt sind, oder um nach landesgesetzlichen Vorschriften ausgesprochenen Vereinsverbote. Ferner besteht Zuständigkeit für die Normenkontrolle von Satzungen ("Gesetz der Gemeinde") und Rechtsverordnungen nach dem Baugesetzbuch.
Die Spruchkörper des Oberverwaltungsgerichts heißen Senate. Je nach Landesrecht sind diese entweder mit drei Berufsrichtern oder fünf Berufsrichtern oder drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern oder fünf Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte ist in bestimmten Fällen das Rechtsmittel der Revision gegeben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Die Standorte der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe:
- Baden-Württemberg: VGH Mannheim Weblink zum Gericht
- Bayern: VGH München Weblink zum Gericht
- Berlin: OVG Berlin Weblink zum Gericht
- Brandenburg: OVG Brandenburg Weblink zum Gericht
- Bremen: OVG Bremen Weblink zum Gericht
- Hamburg: OVG Hamburg Weblink zum Gericht
- Hessen: VGH Kassel Weblink zum Gericht
- Mecklenburg-Vorpommern: OVG Greifswald
- Niedersachsen: OVG Lüneburg Weblink zum Gericht
- Nordrhein-Westfalen: OVG Münster Weblink zum Gericht
- Rheinland-Pfalz: OVG Koblenz Weblink zum Gericht
- Saarland: OVG Saarlouis Weblink zum Gericht
- Sachsen: OVG Bautzen Weblink zum Gericht
- Sachsen-Anhalt: OVG Magdeburg
- Schleswig-Holstein: OVG Schleswig Weblink zum Gericht
- Thüringen: OVG Weimar Weblink zum Gericht