Oberstadtdirektor
Oberstadtdirektor, in kleineren Städten auch nur Stadtdirektor, war in einigen Bundesländern Deutschlands - insbesondere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - die Bezeichnung für den hauptamtlichen Leiter der Stadtverwaltung ("Chef des Rathauses"), als es in den Städten und Gemeinden noch eine zweigleisige Verwaltungsspitze gab. Das andere Leitungsamt übte der nebenberufliche Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister aus, welcher Vorsitzender des Rates (bzw. Gemeinderats oder Stadtrats) und Repräsentant der Stadt war.Der Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor wurde vom Rat der Stadt für eine bestimmte Amtszeit gewählt. Inzwischen wurde das Amt des Oberstadtdirektors bzw. Stadtdirektors abgeschafft und dem Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister übertragen, der nunmehr hauptamtlich tätig ist und beide bisherigen Funktionen in der Stadtverwaltung vereinigt ("eingleisige Verwaltungsspitze"). In Nordrhein-Westfalen wurde das Amts des Oberstadtdirektors zwischen 1994 und 1999 Zug um Zug, in Niedersachsen 2000/2001 abgeschafft.
Zwischen 1946 und 1950 gab es auch in Schleswig-Holstein einen Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Danach wurde diese Aufgabe dem Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister übertragen und für den bisherigen Oberbürgermeister als Vorsitzender des Rates der neue Titel Stadtpräsident eingeführt.
Vom oben beschriebenen Amt des Stadtdirektors ist der Begriff des Stadtdirektors im engeren Sinne zu unterscheiden, den es bis heute in vielen Bundesländern gibt. Hierbei handelt es sich meist um den Leiter einer Abteilung bzw. eines Referats. Daher kann es innerhalb einer Stadt auch mehrere solcher Stadtdirektoren geben. Gelegentlich wird dieser auch Stadtverwaltungsdirektor genannt.