Nutzfahrzeug
Unter den Begriff Nutzfahrzeug fallen Fahrzeuge, die der Lastenbeförderung oder dem Arbeitseinsatz dienen. Hierbei kann es sich durchaus auch um Fahrzeuge handeln, die in den Bereich der Spezialfahrzeuge fallen, also z.B. Fahrzeuge von Kommunen (Kehrmaschienen, Flurförderfahrzeuge oder Fahrzeuge der Feuerwehren). Bei Nutzfahrzeugen (NKF) handelt es sich fast immer um Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben.Siehe auch: Lastkraftwagen, Themenliste Straßenverkehr