Nullkuponanleihe
Eine
Nullkuponanleihe (auch
Zero-Bond genannt) ist eine Sonderform des verzinslichen Wertpapiers. Dabei gibt es keinen
Kupon (d.h. keine laufende Zinszahlung) und nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit der Anleihe. Der Gewinn für den Anleger besteht damit nur in der Differenz zwischen dem Erwerbskurs und dem Rückzahlungspreis bzw. Verkaufskurs.
Zwei Formen sind wichtig:
- Die Nullkuponanleihe im klassischen Sinn. Hier wird am Ende der Laufzeit der Nennwert der Anleihe ausbezahlt. Der Ausgabekurs der Anleihe hat dann ein dementsprechend großes Disagio.
- Der Zinssammler wird zum Nennwert ausgegeben und er sammelt dann die Zinsen (entweder feste Zinsen oder dem Marktzinssatz angepaßte Zinsen) bis zum Laufzeitende an.
Die Nullkuponanleihe hat gegenüber klassischen, kupontragenden Anleihen eine wesentlich geringere Bedeutung.
Jedoch ist es möglich, viele andere Formen von Anleihen gedanklich in Nullkuponanleihen und Marktzinspapiere zu zerlegen, um diese leichter zu bewerten.
Die Bewertung der Nullkuponanleihe geschieht nach folgender Formel:
wobei
- r = Marktzinssatz
- n = Laufzeit
Der Nennwert wurde mit 100 angenommen.
Besteuerung
Die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis ist ungeachtet der Haltezeit und Spekulationsfrist grundsätzlich steuerpflichtig.
Im Gegensatz ausschüttenden Anleihen, bei denen die zinserträge Jahr für Jahr versteuert werden müssen, wird bei der Nullkuponanleihe die Besteuerung auf den Gesamtbetrag erst im Jahr des Verkaufs fällig. Somit eignen sich Nullkuponanleihen, um Zinserträge in die Zukunft zu verschieben, wenn abzusehen ist, dass der persönliche Steuersatz niedriger wird.
Bedeutung bei der Schwarzgeldanlage
Eine Methode, im Ausland lagerndes Schwarzgeld zu legalisieren, besteht darin, eine Nullkuponanleihe mit langer Laufzeit zu erwerben. Die Laufzeit muss lange genug sein, um die Verjährung der Steuerhinterziehung abwarten zu können. Nach Ablauf der Verjährungsfrist wird die Anliehe verkauft und die Zinsgewinne werden legal versteuert.