Notstandsgesetz
Als Notstandsgesetze bezeichnet man jene Gesetze, die in Kraft treten bzw. anzuwenden sind, wenn ein Staat nicht durch ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann.Normalerweise sollten in jedem Staat solche Notstandsgesetze oder Verordnungen oder welchen Namen sie auch haben, für den Tag X vorbereitet sein.
Sie können jedoch während einer funktionierenden Demokratie beschlossen werden, so dass sie in bestimmten Fällen, die auch schon vorher definiert werden in Kraft treten können, wie beispielsweise das Deutsche Notstandsgesetz oder die Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung.
Notstandsgesetze können auch nach einem Krieg in Kraft treten um eine Normalisierung zu erreichen, wie dies im Irak nach der Übergabe der Regierungsgewalt der Amerikaner an die Iraki geschah.
siehe auch: Ausnahmezustand