Notausgang
Ein Notausgang ist ein Ausgang aus einem Gebäude, der nur in Notfällen verwendet werden darf.Je nach Anwendung kann die Tür nur in Fluchtrichtung die Türschnallen haben. Außerdem müssen die Beschläge der Tür so montiert sein, dass die Tür sich nur in Fluchtrichtung öffnen lässt. Die Tür kann zwar ein Schloss besitzen, doch darf das Schloss nur von außen verschließbar sein und sich die Tür von innen her trotzdem öffnen lassen.
Der Notausgang muss mit der Beschriftung Notausgang oder mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt oft in Kombination mit einer Notbeleuchtung. Er muss jederzeit erreichbar sein und darf nicht durch andere Gegenstände verstellt werden.
Ein Nachteil dieser Piktogramme (Rettungszeichen) ist, dass blinde oder sehbehinderte Menschen dies nicht wahr nehmen können.
Die Grösse und die Anzahl der Notausgänge muss so bemessen sein, dass mögliche Personen schnellstens auch bei Panikreaktionen ins Freie flüchten können, ohne dass die jeweiligen Personen durch die nachdrängenden niederfallen, überrannt werden oder anderweitig zu Schaden kommen können. Diese Werte und Richtlinien für Notausgänge werden meist bei Begehungen des Gebäudes von der Baubehörde, Gewerbeaufsicht oder Feuerwehr vorgeschrieben und überprüft. Die Vorschriften und Kontrollen sind in Deutschland nach den jeweiligen Bundesländern verschieden.
Die Problemhaftigkeit solcher Notausgänge sieht man immer wieder bei zahlreichen Bränden beispielsweise in Diskotheken. In vielen Fällen werden sie vorschriftswidrig versperrt, damit keine Gäste ohne zu zahlen in das Lokal gelangen können. Wenn dann oft nur eine Kleinigkeit passiert und die Gäste nicht durch den Notausgang flüchten können, entsteht sofort Panik, wodurch oftmals auch Tote zu beklagen sind.
Auch für Sportstätten und Versammlungsorte gelten in den meisten Ländern sinngemäße Vorschriften
Siehe auch: Baupolizei, Bauverhandlung, Brandschutz, Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr