Nominativ
Der Nominativ (von lat nominare = benennen), auch Wer-Fall genannt, ist der 1. Fall (lat. Kasus) der Deklination (Beugung).
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2 Beispiele 3 Prädikatsnominativ |
Der Nominativ antwortet auf die Frage "Wer oder was?". Im Nominativ steht der Satzteil des Subjekts (Satzgegenstand).
Der Nominativ ist der am häufigsten gebrauchte Kasus von den in der deutschen Grammatik verwendeten vier Fällen. Er kommt praktisch in jedem vollständigen Satz vor.
Ausnahme: Der Nominativ kommt nicht im Befehlssatz (Imperativ) vor, weil dort das Subjekt fehlt. (z.B.: Komm her! oder Nimm das Buch!)
Substantive, Adjektive (Eigenschaftswörter), Artikel (Geschlechtswörter) und Pronomen (Fürwörter) können im Nominativ stehen - und dabei entweder im Singular (Einzahl) oder im Plural (Mehrzahl).
Die Verben heißen, werden und sein können einen zweiten Nominativ im Satz verlangen, den Prädikatsnominativ (oder Subjektsprädikativ). Den zweiten Nominativ, der nicht mit dem Subjekt des Satzes verwechselt werden darf, nennt man Prädikatsnomen (oder auch Ergänzung im Nominativ). Beispiele:
Bedeutung
Beispiele
Prädikatsnominativ
Siehe auch: Genitiv, Dativ, Akkusativ, Transitivität, Subjekt-Objekt-Spaltung