Nettowohlfahrtsverlust
Unter einem Nettowohlfahrtsverlust der Besteuerung versteht man die Wohlfahrseinbußen, die über die bloße Steuerlast hinausgehen, also die Minderung der Gesamtrente durch eine Steuer (gemeint ist hier keineswegs Rente im Sinne von Alterseinkunft!).Selbst eine Steuer, deren Erhebung keinerlei Kosten (z.B. Kosten für die Steuerklärungen und für die Veranlagung) verursacht, führt zu Kosten, die über die durch die Steuer generierten Staatseinnahmen hinausgehen.
Table of contents |
2 Einführung einer Mengensteuer 3 Weiterführende Hinweise 4 Literatur |
Man stelle sich einen perfekten Markt für ein Gut vor. Angebots- und Nachfragekurve schneiden sich an einem Punkt, dem Gleichgewichtspunkt, es bildet sich ein Gleichgewichtspreis (Preis: Y-Achse) und eine Gleichgewichtsmenge (Menge: X-Achse) heraus. Es gibt keine weiteren Nachfrager, die zu diesem Preis kaufen würden und keine weiteren Anbieter, die zu diesem Preis das Gut anbieten würden. Die Fläche zwischen einer horizontal zur X-Achse verlaufenden Gerade auf Höhe des Gleichgewichtspreises () und der Nachfragekurve (D) wird als Konsumentenrente (KR) bezeichnet, die Fläche zwischen dieser Geraden und der Angebotskurve (S) wird als Produzentenrente (PR) bezeichnet. Die Summe der beiden Flächen PR+KR (d.h. die Fläche links vom Gleichgewichtspunkt zwischen Angebots- und Nachfragekurve) ist die Gesamtrente.
Wird nun eine Steuer eingeführt, so ist es zunächst einmal egal, ob die Anbieter diese Steuer zahlen müssen (Umsatzsteuer), ob Anbieter und Nachfrager jeweils einen Teil der Steuer zahlen müssen (Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung), oder ob die Nachfrager die Steuer zahlen müssen. Ökonomisch betrachtet hängt die Frage nach der Steuerinzidenz, also die Frage, wer die Steuer trägt (nicht, wer sie zahlt), nur von den Elastizitäten der Angebots- und der Nachfragekurve ab.
Die Einführung einer Steuer hat nun folgenden Effekt: Anbieter und Nachfrager sehen sich unterschiedlichen Preisen gegenüber, denn den Anbieter interessiert nur, was er Netto (ohne Steuer = )) bekommt, den Nachfrager interessiert nur, was er brutto (inklusive Steuer = ) zahlen muss. Damit kommt es durch die Steuer auch zu einem Mengeneffekt. Die abgesetzte Menge geht im Vergleich zum Gleichgewicht ohne Steuern () zurück auf .
Die Konsumentenrente (KR) sinkt nun aus zwei Gründen:
Wer einen größeren Teil der Steuerlast tragen muss, hängt davon ab, wie elastisch Angebot und Nachfrage sind. Bei einer völlig unelastischen Nachfrage (die Nachfrage nach Benzin ist sehr unelastisch) können die Produzenten die Steuerlast fast völlig überwälzen. Bei einer extrem elastischen Nachfrage (Lebensmittel in Deutschland, siehe auch Discounter) müssen die Produzenten die Steuerlast größtenteils selbst tragen.
Bei nur geringer Nachfrageelastizität ist die Zusatzlast der Besteuerung recht gering, da die abgesetzte Menge nur sehr wenig zurück geht. Daher findet sich häufig die Forderung, man solle Gütern mit einer sehr unelastischen Nachfrage besteuern (Zigaretten und andere Suchtmittel, Benzin und ähnliches). Ein interessantes Gegenargument wird von Vertretern der Public-Choice Theorie ins Feld geführt: Wenn unterschiedliche Steuersätze auf unterschiedliche Güter erhoben werden (wie zum Beispiel der verminderte Mehrwertsteuersatz von nur 7% statt 16% auf bestimmte Güter, siehe Umsatzsteuer), dann entstehen Kosten durch die zusätzlich Lobbyistentätigkeit, da verschiedene Branchen versuchen werden, ihre Produkte möglichst niedrig besteuern zu lassen, während diese Kosten bei einem einheitlichen Steuersatz geringer sind.
Mehr zu Steuervor- und -nachteilen im Artikel Steuer.Situation ohne Steuern
Einführung einer Mengensteuer
Die Produzentenrente (PR) sinkt ebenfalls aus zwei Gründen:
Jetzt wäre dieser Verlust an Produzenten- und Konsumentenrente an sich nicht so negativ zu bewerten, wenn man davon ausgeht, dass der Staat die Steuereinnahmen (S) wohlfahrtssteigernd an anderer Stelle einsetzt. Dem Staat fließt jedoch nicht die gesamte Minderung von Produzenten- und Konsumentenrente zu. Auf die Güter, die zwar vor Steuererhebung gehandelt wurden, nach Steuererhebung jedoch nicht mehr (für die Nachfrager brutto zu teuer, für die Anbieter netto zu billig) (also auf die Differenz zwischen und ) wird keine Steuer erhoben. Nur dieser Rückgang der Gesamtrente wird als Nettowohlfahrtsverlust bzw. Zusatzlast der Besteuerung (excess burden oder deadweight loss of taxation) bezeichnet (ZL).
Formal: KR+PR (ohne Steuern) < KR+PR+S (mit Steuern)Weiterführende Hinweise