Negatives Stimmgewicht
Als Negatives Stimmgewicht wird der Effekt bei einer Wahl beschrieben, bei dem Stimmen, die für eine Partei abgegeben werden, dieser einen Verlust an Sitzen einbringen. Das negative Stimmgewicht tritt unter anderem bei Bundestagswahlen in Deutschland auf.
Auftreten
Bei der Bundestagswahl erhalten die Parteien Sitze im Deutschen Bundestag aufgrund der Ergebnisse im Bund (Oberverteilung) und dann in den einzelnen Bundesländern (Unterverteilung). Die Sitze werden entsprechend der Landeslisten zugeteilt.
Es kann nun vorkommen, dass eine Partei in einem Bundesland (Bundesland A) mehr Direktmandate gewinnt als ihr von den Zweitstimmen her zustehen. Diese Mandate heißen Überhangmandate. Diese werden nicht ausgeglichen.
Man nehme nun an, dass eine Partei in diesem Bundesland A so viele Zweitstimmen weniger erhalten hätte, dass sie in der Gesamtaufrechnung im Bundesgebiet noch die gleiche Anzahl von Sitzen gehabt hätte. Gleichzeitig nehme man an (dies ist weniger hypothetisch, als es erscheinen mag), dass aber aufgrund der Unterverteilung auf die Listen der Partei in den einzelnen Ländern diese Partei in dem betreffenden Land ein Mandat weniger erhielte.
In diesem Fall entfiele auf die Liste dieser Partei in einem anderen Bundesland (Bundesland B) ein Mandat mehr.
Es kann dann also vorkommen, dass eine Partei in dem Ausgangsland A die gleiche Anzahl von Mandaten behält (da ja Direktmandate nicht verloren gehen können), gleichzeitig aber in dem zweiten Land B ein Mandat mehr bekommt, weil sie weniger Stimmen erhalten hat.
Dieses in der Realität nicht selten auftretende Paradoxon trägt den Namen Negatives Stimmgewicht.
Bei der Bundestagswahl 2002 ging der SPD wegen 50.000 zu vieler Zweitstimmen in Brandenburg ein Sitz verloren, der sonst an die SPD Landeslistenkandidatin Cornelia Wiedemeyer gegangen wäre.
Das negative Stimmgewicht ist mit der Gleichheit und Transparenz (Unmittelbarkeit) einer Wahl unvereinbar.
Ein anderer Effekt mit vergleichbarem Resultat ist das Alabama-Paradoxon.