Naumburger Vertrag
Der Naumburger Vertrag wurde am 24. Februar 1554 zwischen Kurfürst August I von Sachsen und den sächsischen Herzögen Johann Friedrich II. der Mittlere, Johann Wihelm und Johann Friedrich III geschlossen. Er regelte die Aufteilung der Länder des Gesamthauses Wettin auf die beiden Linien der Albertiner und Ernestiner neu, indem die nach 1547 entstandene Situation (die Ernestiner hatten die Kurwürde und die meisten ihrer Länder an den Albertiner Moritz von Sachsen verloren) zu Gunsten der Söhne des abgesetzten Kurfürsten Johann Friedrich korrigiert wurde. Mit dem Naumburger Vertrag trat nun Kurfürst August die Ämter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbesleben an die Ernestiner ab. Zusätzlich erhielten die Ernestiner 100.000 Gulden. Dafür verzichteten sie auf jegliche weitere Ansprüche gegenüber Kurfürst August. Dieser konnte so seine Herrschaft sichern. Weithin war nämlich der Übergang der Kurwürde an die Albertiner als Ursurpation angesehen worden und nicht wenige Reichsfürsten im Lager der Protestanten ebenso wie Teile der sächsischen Stände waren bis 1554 für die Wiedereinsetzung Johann Friedrichs. (Der ehemalige Kurfürst starb am 3. März 1554 kurz nach dem Abschluss des Naumburger Vertrags.)In der Folge verbesserten sich die Beziehungen zwischen den beiden Linien des Hauses Wettin zunächst etwas. Die latente Opposition der ernstinischen Herzöge gegen die kursächsische Politik konnte aber nicht wirklich überwunden werden.