Nationalratspräsident (Österreich)
Der Nationalratspräsident ist der Vorsitzende des österreichischen Nationalrats, einer Kammer des Parlaments. Der derzeitige Amtsinhaber ist Andreas Khol (ÖVP), die Zweite Präsidentin Barbara Prammer (SPÖ), und der Dritte Präsident Thomas Prinzhorn (FPÖ).
Die Präsidenten und die Klubobleuteobleute bilden die Präsidialkonferenz, ein beratendes Organ betreffend die parlamentarische Arbeit im Nationalrat (zum Beispiel Tagesordnung, Sitzungstermine).
Als Kollegium sind die drei Präsidenten des Nationalrates zur Vertretung des Bundespräsidenten sowohl im Falle einer längeren Verhinderung als auch bei dauernder Erledigung der Stelle des Bundespräsidenten, beispielsweise durch Tod oder Absetzung, berufen.
In der zweiten Republik ist es zur politischen Praxis geworden, dass die stimmenstärkste Partei den ersten Nationalratspräsidenten stellt, die zweitstärkste den zweiten Nationalratspräsidenten und die drittstärkste Partei den dritten Nationalratspräsidenten.Wahl
Der Nationalratspräsident, sowie der Zweite und der Dritte Präsident werden vom Nationalrat am Beginn seiner Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte gewählt. Die Präsidenten bleiben im Amt, bis der neugewählte Nationalrat die Präsidenten gewählt hat.Aufgaben
Der Präsident leitet die Geschäfte des Nationalrats und erstellt im Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten den Budgetvoranschlag für den Nationalrat. Er vertritt den Nationalrat nach außen und hat dafür zu sorgen, daß Würde und Rechte des Nationalrats gewahrt werden. Er beruft ihn zu seinen Sitzungen ein und führt – in der Praxis abwechselnd mit dem Zweiten und Dritten Präsidenten – in den Sitzungen den Vorsitz. Er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf deren Einhaltung (insbes. die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal), übt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und hat alle Dienstgeberbefugnisse für die Bediensteten der Parlamentsdirektion (Ernennung der Bediensteten, Personalangelegenheiten). In der Bundesversammlung hat der Nationalratspräsident abwechselnd mit dem Bundesratspräsidenten den Vorsitz inne. Verfassung
In der österreichischen Verfassung ist der Nationalratspräsident nach dem Bundespräsidentenen der zweithöchste Rang im Staat. Bei einer Verhinderung des Bundespräsidenten üben die Präsidenten des Nationalrats im Kollegium die Funktionen des Bundespräsidenten aus.