Nationalflagge Deutschlands
'\'Deutscher Bund (nur 1848)'' |
Deutsches Reich (1871-1918) |
Weimarer Republik (1919-1933) |
Drittes Reich Militärflagge (1933-1935) |
Drittes Reich Zivilflagge (1933-1945) |
Besetztes Deutschland (1945-1949) |
Deutsche Demokratische Republik (1959-1990) |
Bundesrepublik Deutschland Westdeutschland (seit 1949) |
Die Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland besteht aus drei gleich großen horizontalen Balken in Schwarz (oben), Rot und Gold im Verhältnis 3:5.
Der Ursprung der Farben liegt in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Sie entstammen den Farben der Bekleidung des Lützowschen Freikorps. Da diese aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die schwarze Färbung. Hinzu kamen rote Aufschläge und Vorstoß sowie goldene Knöpfe. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten; siehe hierzu auch die Urburschenschaft. Zur Popularisierung hat die Legende beigetragen, sie seien die gleichen Farben wie die des kaiserlichen Wappens im Heiligen Römischen Reich.
In jedem Fall wurden die Farben als Nationalfarben für Deutschland während der Periode des Deutschen Bundes in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848 brachten die Gründung des Deutschen Bundes mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.
Preußen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte Deutschland mehr nach den Interessen von Preußen auszurichten. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Die preußischen Farben (Schwarz-Weiß) und die der Hanseatischen Liga (Rot-Weiß) wurden in der neuen Flagge (Schwarz-Weiß-Rot) untergebracht. Diese Flagge wurde zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871-1918, welches den Deutschen Bund ablöste.
Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold am 11. August 1919 ersetzt. In der Zeit der Weimarer Repubik wurde aber ständig diskutiert, welche Flagge nun die richtige wäre. Die Monarchisten und die Nazis favorisierten die Wiedereinführung der Schwarz-Weiß-Rot Flagge und verspotteten die gültige Flagge als "Schwarz-Rot-Mostrich/Senf".
In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ersetzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge durch ihre Parteiflagge, in den Farben Schwarz-Weiß-Rot, aber in der Anordnung rote Flagge mit weißem Kreis und einem schwarzen Hakenkreuz.
Nach dem Untergang des "Drittes Reiches" im Zweiten Weltkrieg und der Besetzung durch die Alliierten Truppen gab es keinen existierenden Staat und alle vorherigen Nationalflaggen wurden verboten. Die Besatzungsmacht ordnete an, dass die internationale Signalflagge des Buchstabens "C" mit einem dreieckigen Ausschnitt die Flagge Deutschlands sei. Der Buchstabe "C" stand für Capitulation. Das ausgeschnittene Dreieck lässt sich auf einen Protest Costa Ricas zurückführen, da sie dieselbe Nationalflagge hatten.
Nach der Besatzungszeit wurde die schwarz-rot-goldene Flagge am 9. Mai 1949 wieder Nationalflagge Deutschlands. Allerdings setzte die Deutsche Demokratische Republik am 1. Oktober 1959 ein Emblem in die Mitte der Flagge, den Ährenkranz mit Hammer und Zirkel. Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsgebiet des Grundgesetzes ("Wiedervereinigung" von BRD und DDR) blieb (nach Artikel 22 des Grundgesetzes) die einfache schwarz-rot-goldene Flagge Nationalflagge der Bundesrepublik. Von der Bundesflagge zu unterscheiden ist die Bundesdienstflagge, welche den Bundesschild in der Mitte trägt.
Seitenverhältnis: 3:5
siehe auch: Schwarz-Rot-Gold
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