Nachbarrecht
Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränkt.
In Deutschland ist das Nachbarrecht bundesrechtlich in den §§ 906 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Im einzelnen geht es um folgende Regelungen:
Deutschland
Aufgrund der beim Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 in Art. 124 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) vorgesehenen Ausnahmeregelungen blieben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche das Eigentum an Grundstücken zugunsten der Nachbarn noch anderen als den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Beschränkungen unterwerfen, unberührt. Deshalb ist das Nachbarrecht in Deutschland zusätzlich auch landesgesetzlich geregelt.
Das Nachbarrecht regelt in Österreich vor allem
Österreich
Bemerkenswert sind auch die jüngsten Gesetzgebungsakte (2003) auf diesem Gebiet: Demnach kann auch der
Rechtshinweis