Nachbar
Unter Nachbarn versteht man primär die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnenden Personen.Es können auch juristische Personen sein, z.B. Betriebe oder Büro-Abteilungenen.
In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter - und umfasst zumindest die gegenüber wohnenden Personen oder jene im Umkreis bis zu etwa 100 Metern.
Im übertragenen Sinn sprich man von Nachbarn auch bei angrenzenden Gemeinden, Bundesländer oder Staaten, ja sogar bei den Planeten Venus, Mars oder der "Nachbargalaxie" des Andromedanebels.
Siehe auch: Anrainer, Bauordnung, Bauwich, Gemeinschaft, Nachbarrecht, Zaun