MVD
Die Mittlere Verweildauer - MVD - gibt die Liegezeit an, bei der bei Unterschreitung und gleichzeitiger Verlegung aus einem anderen Krankenhaus und/oder in eine anderes Krankenhaus pro Tag ein Abschlag vom Relativgewicht ermittelt werden muss. Mit dieser Regelung soll berücksichtigt werden, dass bei einer gemeinsamen Behandlung eines Patient durch zwei oder mehrere Krankenhäuser die einzelnen Erlöse (DRG) gemindert werden müssen.Die MVD und das verbundene Relativgewicht werden je DRG aus dem jeweils gültigen DRG Katalog (aktuell GR-DRG 2004) ermittelt.