Mutterschaftsversicherung
Eine Mutterschaftsversicherung oder Elternschaftsversicherung ist eine Sozialversicherung mit dem Ziel, den Erwerbsausfall einer Wöchnerin während der Zeit des Mutterschutzes zu ersetzen.
Die Schweiz ist das letzte Land in Europa, das keine Mutterschaftsversicherung kennt. Seit 1945 besteht ein Verfassungsauftrag an den Bund, eine solche einzuführen, bisher fehlt es jedoch am politischen Willen, diesen per Initiative vom Volk an die Regierung erteilten Auftrag umzusetzen.
Es existieren bereits diverse Schutzbestimmungen für Mütter und Wöchnerinnen, diese sind jedoch nicht einheitlich geregelt:
Neben diesen in Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen festgehaltenen Regelungen zur Lohnfortzahlung, haben erwerbstätige Schweizerinnen die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse eine private Taggeldversicherung für den Fall einer Mutterschaft abzuschliessen.
In mehreren Kantonen werden junge Elternpaare oder Eineltern, die aufgrund der Schwangerschaft und Geburt in eine prekäre finanzielle Lage geraten sind, mit so genannten Mutterschaftsbeihilfen unterstützt. Diese müssen jedoch von den Bedürftigen selbst bei der Fürsorge beantragt werden.
Nach dem Volksnein zur letzten Vorlage einer nationalen Mutterschaftsversicherung am 13. Juni 1999 haben einige Kantone (Kanton Genf, Kanton Jura) eigene Projekte für kantonale Mutterschaftsversicherungen initiiert und umgesetzt.Deutschland
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In einigen Gesamtarbeitsverträgen werden relativ grosszügige Lohnfortzahlungen im Falle einer Schwangerschaft gewährt. Der Bund zahlt ab dem dritten Dienstjahr seinen Angestellten einen Mutterschaftsurlaub von vier Monaten und in immerhin 14 Kantonen bekommen die weiblichen Angestellten eine 100%ige Lohnfortzahlung während 16 Wochen.