Mut'a-Ehe
Die Mut'a-Ehe (arab. Genussehe) ist eine besondere Eheform, die ein Mann neben seiner Erstehe eingehen kann. Sie beruht auf islamischen Recht und kann in der Regel nur zwischen Muslimen abgeschlossen werden. Sie ist eine Ehe für eine Zeitdauer von drei Tagen bis mehreren Jahren und wird besonders von Männern eingegangen, die für längere Zeit aufgrund von Reisen von zu Hause abwesend sind.
Im Ehevertrag, der mündlich vor Zeugen abgeschlossen wird, müssen genaue Angaben über die Zeitspanne des Ehevertrages und das der Frau zu übergebene Entgeld, das in ihren Besitz übergeht, gemacht werden. Die Frau muss für die Ehe unverheiratet und ehrbar sein, der Mann verpflichtet sich für die Dauer des Vertrages die Frau zu ernähren und ihr einen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gehen aus einer solchen Beziehung Kinder hervor, werden sie der Erstehe des Mannes zugerechnet. Nach Ablauf der vertraglich festgesetzten Ehezeit kann die Ehe nur durch einen neuerlichen Vertragsabschluss verlängert werden, dazwischen allerdings muss die Frau zwei Menstruationsperioden abwarten, bevor sie eine neue Ehe beginnen darf.Ehebedingungen