Musterung
Im militärischen Bereich ist die Musterung eine mehr oder weniger gründliche Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Auch schon bei der Aushebung von Söldnern, durch Werberkolonnen usw. spricht man von Musterungen.Der Begriff Musterung (lat. monstrare) findet sich zuerst in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, als von den Landesherren und Ständen solche Musterungen durchgeführt wurden, um einen annähernden Überblick über die zahlenmäßige Stärke und den Ausrüstungsstand der nach Lehnsrecht und Landfolge dienstpflichtigen Adligen, Bürger und Bauern zu erlangen, soweit sie Haus- und Grundbesitzer waren, also nicht Besitzlose; soweit eine Witwe Haus und Hof besaß, mußte ein Ersatzmann gestellt oder Geldersatz bezahlt werden. Im Blick auf die Türkengefahr wurde ein dreigeteilter Ausschuss gebildet, wobei ein Drittel - die „geradesten, stärksten, tugendhaftesten und frömmsten“ jungen Männer – für ein stehende Heer ausgewählt wurden, der Rest für die Reserve. Diese Musterungen erfolgten unter der Aufsicht von Musterherren oder Kommissaren und wurden regelmäßig und nach genaueren Maßstäben durchgeführt. Nach dem damals herrschenden Kantonalsystem war mit dem Geburts- und Aufenthaltsort - und damit dem Aushebungsort - schon die Verbindung zu dem zum Kanton gehörenden Regiment hergestellt. Erst als Folge der Ersetzung des Kantonalsystems durch die Einrichtung von Rekrutierungsbezirken im 19. Jahrhundert (Baden 1832) wurde die Musterung von der Verwendung des gemusterten Soldaten abgekoppelt. Im Dritten Reich erfolgte die Musterung durch die Wehrbezirke im Einvernehmen mit den gleichgeordneten Kreispolizeibehörden. In der ehemaligen DDR wurden die Wehrpflichtigen in wenigen Wochen im Frühjahr durch die Wehrkreiskommandos gemustert; zusätzliche Aufgabe der Musterung war die „weitere Vorbereitung der Bürger auf die Wahrnehmung ihres verfassungsmäßig garantierten Rechtes sowie die ehrenvolle Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht, Wehrdienst zu leisten“.
Mit der Musterung sind Musterungsärzte betraut, die bei den Kreiswehrersatzämtern oder - für Freiwillige - bei den entsprechenden Institutionen der Truppe eingesetzt sind. Für die Einstufung des Wehrpflichtigen ist in entsprechenden Richtlinien (Zentralen Dienstvorschriften) ein Rahmen festgelegt, nachdem die körperlichen Mängel klassifiziert sind, so dass je nach deren Erheblichkeit ein entsprechender Tauglichkeitsgrad vergeben wird. Auch über die Verwendbarkeit, also die Fähigkeiten und Kenntnisse, die einen Wehrpflichtigen für besondere Tätigkeiten besonders befähigen, wird entschieden. Bei der Musterung wird auch darüber entschieden, ob der Wehrpflichtige sofort herangezogen werden kann, oder ob er zunächst - etwa bis zum Ende eines Ausbildungsabschnittes - zurückgestellt werden muss.
Für Kriegsdienstverweigerer ist es sinnvoll, spätestens im Zeitpunkt der Musterung auch einen Antrag zu stellen, um als solcher anerkannt zu werden und dann zum Zivildienst herangezogen zu werden.
Siehe auch: Konskription