Morgengabe
Die Morgengabe ist im Gegensatz zu einer Mitgift eine zur Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut oder ihre Familie.
Als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlass gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.
Siehe auch: Wittum, Friedelehe, Ehe Als Brauch
Sie war im alten germanischen Recht ein Geschenk des Mannes an die Ehefrau am Morgen nach der Hochzeitsnacht, gedacht als Entschädigung für die verlorene Jungfräulichkeit. Rechtlich
In der Regel war die Morgengabe bei der Heirat ein Geschenk des Mannes an die Frau. Sie konnte aber auch ein Geschenk der (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen; die Morgengabe konnte am Morgen nach der Hochzeit überreicht werden, es konnte sich aber auch um eine Zuwendung handeln, die bei der Eheschließung vorgenommen wurde oder die zu diesem Zeitpunkt nur versprochen wurde für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden.