Misstrauensvotum
Als Misstrauensvotum bezeichnet man einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder einen Minister abwählt. Ein konstruktives Misstrauensvotum beinhaltet einen Vorschlag für die Neubesetzung der enthobenen Ämter.Im Bundesparlament Deutschlands existiert nur ein konstruktives Misstrauensvotum gegenüber dem Bundeskanzler. Laut Verfassung reicht zur Abwahl die einfache Mehrheit durch den Bundestag. Das Misstrauensvotum gibt es auch in Landesparlamenten und Stadträten.