Mischehe
Als
Mischehe wird eine
Ehe zwischen Personen unterschiedlicher
ethnischer,
konfessioneller oder
religiöser Gruppen bezeichnet.
Die Mischehe ist ein besonderer Fall von Exogamie. Exogamie bezeichnet die Heirat mit Personen aus einer anderen sozialen Gruppe.
In Deutschland verboten die Nürnberger Rassegesetze, die am 15. September 1935 auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg erlassen wurden, Eheschließungen von „arischen“ Deutschen mit Juden und stellten sexuelle Beziehungen zwischen ihnen unter Strafe.
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