Mischehe
Als Mischehe wird eine Ehe zwischen Personen unterschiedlicher ethnischer, konfessioneller oder religiöser Gruppen bezeichnet.Die Mischehe ist ein besonderer Fall von Exogamie. Exogamie bezeichnet die Heirat mit Personen aus einer anderen sozialen Gruppe.
In Deutschland verboten die Nürnberger Rassegesetze, die am 15. September 1935 auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg erlassen wurden, Eheschließungen von „arischen“ Deutschen mit Juden und stellten sexuelle Beziehungen zwischen ihnen unter Strafe.