Mineralölsteuer
Die Mineralölsteuer gehört zu den in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern und ist damit eine indirekte Steuer. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer betragen jährlich ca. 50 Mrd.€, die dem Bundeshaushalt zufließen. Vollzugsbehörde der Mineralölsteuer ist die Bundesfinanzverwaltung.In den Steuersätzen wird unterschieden zwischen Heizöl (für Heizzwecke) und Kraftstoffen zur Fortbewegung (wobei chemisch zwischen Diesel und Heizöl kein Unterschied besteht). Dies wird damit begründet, daß mit der Mineralölsteuer auch Kosten des Straßenbaus und -erhalts abgedeckt werden. Die geringerere Besteuerung von Diesel gegenüber Ottokraftstoffenkraftstoffen wird oftmals als versteckte Subvention des Straßen-Güterverkehrs angesehen.
Für landwirtschaftliche Zwecke verwendeter Kraftstoff ist steuerbegünstigt, während für Dieselloks - die ja ebenfalls keine Straßen benutzen - der Normalsatz angewendet wird.
Beurteilung: Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.