Mindestausrüstungsverordnung bei österreichischen Feuerwehren
Die Mindestausrüstungsverordnung stellt ein Mindesterfordernis der österreichischen freiwilligen Feuerwehren dar. Sie sind Verordnungen der einzelnen Bundesländer, in den festgelegt wird, welche Ausrüstung die einzelne Feuerwehr abhängig von der Ortsgröße und den Gefährdungspotenziale mindestens haben muss.Solche Faktoren sind z.B. die Topographie, die Anzahl und die Bauweise der Häuser, die Art der Betriebe.
Abhängig von der Mindestausrüstungsverordnung bekommen die Feuerwehren Subventionen durch den jeweiligen Landesfeuerwehrverband zu angeschafften Feuerwehrfahrzeuge.
Sind Fahrzeuge älter als 20 Jahre (in Ausnahmefällen 25 Jahre) fallen sie aus der Verordnung heraus und die Feuerwehr hat wieder Anspruch auf Förderung eines Neufahrzeuges.
Diese Verordnungen sind einerseits eine Hilfe für die Feuerwehren gegenüber der Gemeinde neue Fahrzeuge zu finanzieren, andererseits müssen auch die Gemeinden die Feuerwehr bei Anschaffungen darüber hinausgehender Ausrüstung nicht unterstützen.
Siehe auch: Feuerwehr in Österreich, Portal Feuerwehr, Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, Feuerwehrfahrzeuge in Österreich