Minderwert
1. Minderwert bei fremdverschuldeten VerkehrsunfällenWenn das Fahrzeug durch die Reparatur nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte, so kann dem Geschädigten ggf. ein gesonderter Schadensersatz für diese Wertminderung zustehen. Man unterscheidet zwischen dem technischen und dem merkantilen Minderwert.
1.1. Technischer Minderwert
Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug wieder in denselben technisch funktionsfähigen Zustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte. Es bleibt mithin also noch ein Schaden zurück, der nicht repariert werden kann. Der technische Minderwert kann sich auf die Gebrauchsfähigkeit, die Betriebssicherheit oder das Aussehen des Fahrzeugs beziehen.
1.2. Merkantiler Minderwert
Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den Wertverlust, der durch die Qualifizierung des Fahrzeugs als "Unfallwagen" eintritt. Im Gebrauchtwagenhandel gilt die Tatsache der Beschädigung durch einen Unfall als Makel, der den Wert des Fahrzeugs nachhaltig beeinträchtigt, auch wenn die Folgen des Unfalls restlos beseitigt wurden.