Minderjährigkeit
In Deutschland gilt eine Person unter 18 Jahren, d. h. bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig (vgl. § 2 BGB).Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Minderjährige sind altersabhängig entweder geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig (Geschäftsfähigkeit). Sie können sich also nicht oder nur zum Teil rechtsgeschäftlich binden.
Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Fähigkeit, Bote sein zu können; Minderjährige können somit ohne weiteres Willenserklärungen anderer weitergeben.
Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht, außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten.
Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können. Der Haftungsausschluss gilt bei Schäden, die sich im Straßenverkehr ereignen, bis zum 10. Lebensjahr, es sei denn, der Schaden wird vorsätzlich herbeigeführt.
Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.Geschäftsfähigkeit
Haftung