Militärseelsorge
Der Ausdruck Militärseelsorge bezeichnet die kirchliche Arbeit der beiden großen christlichen Konfessionen Deutschlands in der Bundeswehr.Die evangelische und die katholische Militärseelsorge in Deutschland sind durch Staatsverträge geregelt.
Für die evangelische Kirche wurde 1957 ein Staatsvertrag geschlossen; für den Bereich der katholischen Kirche galt das Reichskonkordat aus dem Jahre 1933 zunächst weiter, daneben gibt es ein Gesetz über die Militärseelsorge vom 26.7.1957. Die Bestimmungen regeln die kirchliche Betreuung der Berufs- und Zeitsoldaten sowie der Wehrpflichtigen. Dieser Personenkreis gehört während der Dienstzeit nicht zu den örtlichen Gemeinden, sondern zu Militärkirchengemeinden, die an jedem größeren Standort gebildet und von einem Militärseelsorger geleitet werden.
In den Wehrbereichen sind Militärdekane die Vorgesetzten der Militärgeistlichen und deren Zivilangestellten (Pfarrhelfer), an der Spitze der Militärseelsorge steht der Militärbischof (ein evangelischer oder katholischer Bischof, der diese Aufgabe zusätzlich im Nebenamt übernimmt).
Die Militärseelsorger werden (in der Regel für mindestens 6 Jahre) von ihren Landeskirchen bzw. Diözesen für diesen Dienst freigestellt. Dadurch soll eine intensivere Betreuung der Militärangehörigen (und deren Familien) vor Ort gewährleistet sein; die Militärpfarrer nehmen deshalb häufig auch an Übungen und Auslandseinsätzen der Bundeswehr teil.
siehe auch: Feldprediger