Militärischer Befehl
Das Prinzip von Befehl und Gehorsam stellt die tragende Säule des Militärs dar. Der Untergebene hat den Befehl des Vorgesetzten unverzüglich und vollständig auszuführen. Von der Weisung über die Anweisung zum Kommando ("Rechts um!") engt sich der Handlungsspielraum des Untergebenen ein.In der Bundeswehr dürfen aufgrund der Erfahrungen im II. Weltkrieg Befehle, die Verbrechen oder Vergehen beinhalten, nicht befolgt werden. Ungehorsam wird mit abgestuften Sanktionen (Verweis, Geldbuße, Arrest usw.)vom Vorgesetzten bestraft. In schweren Fällen kann das Strafgesetzbuch in Anwendung kommen.
Geschichte
Als besonders verwerfliche Formen des Ungehorsams galten Feigheit vor dem Feind und Fahnenflucht, die in Kriegszeiten regelmäßig mit dem Tod bestraft wurden. Im II. Weltkrieg wurden gegen Soldaten der Wehrmacht 50.000 Todesurteile verhängt, davon etwa 16.000 vollstreckt. Zur Abwehr von Defaitismus und Auflösungserscheinungen wurden gegen Kriegsende "Fliegende Standgerichte" eingerichtet, die die Urteile an Ort und Stelle vollstreckten. Ganz zum Schluss maßten sich Greiftupps der Feldjäger ("Kettenhunde") richterliche Befugnisse an und knüpften Delinquenten am nächsten Baum auf.
Den Konflikt zwischen Befehl und Gehorsam thematisierte Friedrich von Schiller in seinem Drama "Der Prinz von Homburg". Eine historisch herausragende Sanktion verhängte der Soldatenkönig gegen den Kronprinzen Friedrich. Dieser musste bei der Hinrichtung seines Freundes Katte, der ihm zur Flucht verholfen hatte, anwesend sein. Eine besondere Blüte stellte die Verleihung des bayerischen Max-Josef-Ordens dar. Führte der Ungehorsam zum militärischen Erfolg, wurde dieser Orden verliehen, Offiziere wurden dabei in den Adelsstand ("Ritter von ...") erhoben.