Militärischer Abschirmdienst
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist Teil der deutschen Streitkräfte und ein Nachrichtendienst, der in der Bundeswehr und für die Bundeswehr die Aufgaben wahrnimmt, die außerhalb der Bundeswehr von den Behörden für Verfassungsschutz wahrgenommen werden.Der MAD untersteht als Nachrichtendienst dem zuständigen Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung, truppendienstlich dem Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der zentralen Militärischen Dienststellen. Zur Zeit arbeiten ca. 1.300 Menschen für den MAD.
Der MAD unterhält kein Informantennetz in der Bundeswehr. Er ist nicht befugt, Zwang anzuwenden, und er darf sich auch nicht im Wege der Amtshilfe die Zwangsbefugnisse anderer Dienststellen zu Nutze machen.
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Aufgaben
Die Aufgaben des MAD sind im MAD-Gesetz vom 20. Dezember 1990 verankert und wurden am 9. Januar 2002 durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz erweitert.
- Schutz der Bundeswehr und ihrer Einrichtung vor Spionage und Sabotage
- Überprüfung von Mitarbeiter der Bundeswehr, die mit Geheimdokumenten arbeiten
- Zusammentragen von Informationen zu extremistischen und sicherheitsgefährdenden Aktivitäten in der Bundeswehr
- Aufspüren der verbotenen Tätigkeiten von Mitarbeitern der Bundeswehr für andere Geheimdienste bzw. Staaten