Militärgrenze
Die Militärgrenze (kroatisch und serbisch Vojna krajina) bezeichnete vom 16 bis zum 19. Jahrhundert die Gebiete längs der Grenze Kroatiens und Ungarns zum Osmanischen Reich, die nicht den ungarischen bzw. kroatischen Ständen unterstanden, sondern einer militärische Verwaltung besaßen, die direkt den österreichischen Zentralbehörden unterstand.
Die Einwohner der Militärgrenze waren freie Bauern, die in den sogeannnten Grenzregimentern militärisch organisiert waren. Diese dienten in erster Linie dem Schutz gegen die Türken, wurden jedoch von österreichischer sSite auch auf anderen Kriegsschauplätzen eingesetzt.
Die Militärgrenze wurde 1538 von Ferdinand I angelegt. Se umfasste zunächst das Grenzgebiet Kroatiens zum osmanischen Bosnien-Herzegowina und Slawonien. Im 17. Jahrhundert wurden in diesem durch die Türkenkriege entvölkerten Gebiet von der österreichischen Regierung Flüchtlinge aus dem Osmanischen Reich, darunter auch zahlreiche Serben, als Wehrbauern angesiedelt, die das Land gegen das Osmanische Reich schützen sollten.
Nach der Rückeroberung der bis dahin durch das Osmanische Reich kontrollierten Gebiete Ungarns und Slawoniens wurde sie 1742 nach Osten erweitert (südliche Teile Slawoniens und der heutigen Vojvodina). 1754 wurde auch in Siebenbürgen eine Militärgrenze eingerichtet, die aber nur bis 1851 bestand. Die Militärgrenze war von 1849 bis 1881 ein eigenes Kronland, Teile davon wurden allerdings schon 1872 aufgelöst. Sie umfasste 33.422 qkm.
1881 wurde die Militärgrenze aufgelöst und den zivilen Behörden Ungarns bzw. des zu Ungarn gehörenden autonomen Kroatien-Slawonienss unterstellt.
Neben einer militärischen war es auch eine gesundheitspolitische Grenze: in regelmäßigen Abständen gab es Quarantänestationen, vor allem zum Schutz gegen die Ausbreitung der Pest.
Auf die kroatische und serbische Bezeichnung der Militärgrenze als Vojna krajina geht die Bezeichnung des Grenzgebietes Kroatiens zu Bosnien-Herzegowina als Krajina (daher der Name Republik Serbische Krajina des 1991-1995 dort bestehenden serbischen de-facto-Staates) und die der dortigen Serben als Krajina-Serben zurück.
Literatur