Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z.B. Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienmakler usw.) aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.Je nach den örtlichen Gegebenheiten enthält ein Mietspiegel verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Ausprägungen, mit deren Hilfe die Eigenschaften einer Wohnung im Geltungsbereich des Mietspiegels beschrieben werden und die bei der Abschätzung des üblichen Mietzinses herangezogen werden können. Solche Kategorien und mögliche Ausprägungen sind z.B.:
- Stadtbezirk, in dem sich die Wohnung befindet
- Lage des Hauses (Verkehrslärm, ÖPNV-Anbindung, öffentliche Infrastruktur, Bebauungsdichte, Umgebungsvegetation usw.)
- Baujahr des Hauses
- Qualität der Wohnungsausstattung (Ofen- oder Zentralheizung, Innen- oder Außentoilette, Parkettboden, schalldämmende Fenster usw.)
Daneben gibt es den qualifizierten Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von Interessenvertretern der Vermieter (zum Beispiel Haus und Grund e.V.) und der Mieter (zum Beispiel der örtliche Mieterverein) anerkannt wird (§ 558d BGB).
Siehe auch: Mietrecht
Rechtshinweis