Metropolit
Als Metropolit bezeichnete man in den Ostkirchen ursprünglich den Bischof einer Provinzhauptstadt (Metropole). Heute ist der Metropolit der Leiter einer unabhängigen Landeskirche. In Griechenland ist "Metropolit" der Titel für alle Bischöfe.In der römisch-katholischen Kirche ist der Metropolit der Vorsteher einer Kirchenprovinz, zugleich ist er Bischof einer zu dieser Kirchenprovinz gehörenden Diözese, deren Bischofssitz durch den Papst als Metropolitansitz bestimmt oder anerkannt ist (CIC 1983, c. 435). Der Metropolit ist immer auch Erzbischof.
Gegenüber den Bischöfen der zu seiner Kirchenprovinz gehörenden Bistümern hat er folgende Rechte: er soll a) darüber wachen, dass Glaube und kirchliche Disziplin gewahrt werden und eventuelle Missbräuche dem Papst mitteilen, b) eine kanonische Visitation durchführen, wenn ein Suffraganbischof dieses unterlassen hat; der Grund hierfür muss jedoch vorher vom Apostolischen Stuhl anerkannt werden und c) den Diözesanadministrator bei Vakanz eines Bischofsstuhls ernennen, wenn dieser nicht innerhalb von 8 Tagen rechtmäßig gewählt wurde oder die vom Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt. (CIC 1983, c. 436 § 1). Wenn besondere Umstände dies erfordern, können dem Metropoliten vom Apostolischen Stuhl besondere Aufgaben und Vollmachten zugewiesen werden, die rechtlich genau zu fassen sind (CIC 1983, c. 436 § 2). Andere Leitungsgewalten kommen dem Metropoliten nicht zu; er kann aber in allen Kirchen seiner Kirchenprovinz geistliche Handlungen ausüben wie ein Bischof in seiner eigenen Diözese; in einer anderen Bischofskirche allerdings nur nach vorheriger Verständigung des Bischofs (CIC 1983, c. 436 § 3).
Metropolitansitze in Deutschland sind Berlin, Bamberg, Freiburg im Breisgau, Köln, München-Freising, Hamburg und Paderborn. Österreichische Metropoliten sind der Erzbischof von Wien und der Erzbischof von Salzburg.