Menschenraub
Menschenraub ist nach deutschem Strafrecht eine gegen die persönliche Freiheit gerichtete Straftat und gehört zur Gruppe der Entführungsdelikte.§ 234 StGB bestimmt, das derjenige, der sich eines Menschen mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um ihn in hilfloser Lage auszusetzen, in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu bringen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Die Tathandlung ist das Sich-Bemächtigen, was die Begründung körperlicher Herrschaft bedeutet. Als Tatmittel kommen - anders als bei der einfachen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) - nur Gewalt, Drohung oder List in Betracht. Subjektiv muss der Täter vorsätzlich handeln und eines der besonders genannten Ziele (Aussetzung, Sklaverei oder Militärdienste) haben.
Die Vorschrift ist in der Praxis weitgehend bedeutungslos. Das Verschleppen in Sklaverei oder fremde Militärdienste kommt tatsächlich nicht mehr vor.
Siehe auch: Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Entführung
Rechtshinweis