Marktversagen
Marktversagen ist ein Begriff aus der Wohlfahrtstheorie, einem Teilbereich der Volkswirtschaftslehre. Unter Marktversagen wird eine Marktsituation verstanden, in der es einem sich selbst überlassenen Markt nicht mehr gelingt, die Ressourcen effizient zuzuteilen.Durch den Preismechanismus kommt es in einem vollkommenen Markt normalerweise zu einem Marktgleichgewicht, das eine effiziente Ressourcenallokation herbeiführt. Eine Situation wird z.B. dann als effizient bezeichnet, wenn sie pareto-optimal ist, d.h. es gibt keine Möglichkeit, die Ressourcen so zu verteilen, dass mindestens einer besser gestellt wird, jedoch nicht gleichzeitig jemand anders schlechter. Voraussetzung für die Herausbildung eines effizienten Marktgleichgewichts sind: Es muss sich bei den betrachteten Märkten um Märkte mit vollständiger Konkurrenz handeln (keine Seite darf über Marktmacht verfügen, die Marktergebnisse dürfen nur Käufer und Verkäufer berühren, jedoch keine Dritten. Darüber hinaus müssen Käufer und Verkäufer über vollkommene Rationalität verfügen, Informationen müssen also kostenlos für beide Seiten verfügbar sein (und es darf keine Informationsasymmetrien geben).
In der Realität liegen beide Grundannahmen oftmals jedoch nicht vor: So existieren beispielsweise einerseits in der Realität Monopole, die in der Lage sind, die Marktpreise zu bestimmen, andererseits hat die Produktion von Gütern häufig externe Effekte, wie z.B. Luftverschmutzung zur Folge, so dass auch die Interessen von am Marktgeschehen Unbeteiligten berührt werden. Die Interessen dieser Dritten werden von den am Markt handelnden Parteien nicht berücksichtigt, so dass die Zuteilung der Ressourcen volkswirtschaftlich betrachtet nicht mehr effizient ist. Nun spricht man von Marktversagen.
Allerdings kann durch das beweisbare Coase-Theorem gezeigt werden, dass es unter engen Voraussetzungen (klare Zuordnung von Eigentums- bzw. Verfügungsrechten, vollständige Rationalität, keine Transaktionskosten) zu Verhandlungen am Markt kommt, die zu einer Internalisierung (=Berücksichtigung) der externen Effekte durch die Marktteilnehmer führen.
Da vor allem die Annahmen vollständiger Rationalität und fehlender Transaktionskosten (z.B. Anwaltskosten bei der Aushandlung von Verträgen) in der Realität nicht erfüllt sind, gibt es in der Realität viele Fälle, in denen der Markt keine effiziente Ressourcenallokation herbeiführt. Dann ist es insbesondere Aufgabe des Staates, Marktversagen zu erkennen und ggf. regulierend einzugreifen. So kann beispielsweise einerseits der Staat die Bildung von Monopolen verhindern (Bundeskartellamt), oder bei einem natürlichen Monopol den Monopolisten in der Festsetzung seiner Preise kontrollieren oder selbst als Anbieter in Erscheinung treten. Andererseits kann der Staat beispielsweise externe Effekte wie Umweltverschmutzung internalisieren, also in das Marktgeschehen mit einbeziehen, indem er dem Produzenten Steuern auf den Ausstoß von Umweltgiften auferlegt (Pigou-Steuer). In allen Fällen muss jedoch Staatsversagen verhindert werden, insbesondere da der Staat meist nicht über mehr Informationen verfügt, als die Marktteilnehmer.