Marinus van der Lubbe
Marinus van der Lubbe (* 13. Januar 1909 in Leiden, Holland; † 10. Januar 1934 in Leipzig) war angeblich Brandstifter des Reichstages in Berlin am 27. Februar 1933.Marinus van der Lubbe begann in den Zwanziger Jahren eine Ausbildung als Maurer in den Niederlanden. Nach einem Arbeitsunfall im Jahre 1925 und eines daraus resultierenden Augenleiden konnte er seinen Beruf nicht weiter ausüben. In den folgenden Jahren schloss er sich den niederländischen Rätekommunisten, der mit der deutschen KAPD eng verwandten KAPN, einer Splittergruppe der niederländischen Kommunistischen Partei an und engagierte sich für diese auch öffentlich. Sein Plan in die Sowjetunion auszuwandern scheitert, da er nicht über genug Geld für die Reise nach Moskau verfügt.
Obwohl er Anfang 1933 an Augentuberkulose erkrankt, reist er kurz nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten nach Berlin, um sich dort am aktiven Widerstand zu beteiligen. Am Abend des 27. Februars wird er im brennenden Reichstagsgebäude festgenommen und der Brandstiftung beschuldigt, welche er in der darauffolgenden Verhören auch zugab. Am 9. März wurde gegen ihn, den damaligen Vorsitzenden der Reichstagsfraktion der KPD Ernst Torgler, den bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff und zwei anderen bulgarischen Kommunisten Anklage erhoben. Trotz seines schlechten psychischen Gesundheitszustandes wurde er im Dezember 1933 wegen "Hochverrat in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung" durch das Reichsgericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 10. Januar 1934 vollstreckt. In der Bundesrepublik wird das Urteil 1976 posthum in acht Jahre Zuchthaus wegen menschengefährdender Brandstiftung umgewandelt.
Die Schuldfrage
Bereits kurze Zeit nach der Verhaftung van der Lubbes gab es Zweifel an seiner tatsächlichen (Allein-)Schuld. Es wird vermutet, dass die Nationalsozialisten van der Lubbe lediglich als Vorwand für ihr brutales Vorgehen gegen ihre politischen Gegner nahmen. In der Zeit nach dem Reichstagsbrand wurden tausende Kommunisten verhaftet, (scheinbar) legtimiert durch die Reichstagsbrandverordnung. Das geistig verwirrte Auftreten van der Lubbes im Prozess ließ Zweifel aufkommen, ob er denn wirklich in der Lage gewesen war, alleine das Parlamentsgebäude anzuzünden - man spricht von bis zu zwanzig Brandherden - , und ob demnach sein Geständnis glaubhaft war.
Die Frage, ob van der Lubbe den Reichstag in Brand setzte oder ob andere dies taten oder eventuell unterstützten, lässt sich aus heutiger Sicht nur schwer beantworten.
Siehe auch: Reichstagsbrand