Magistratsverfassung
Die Magistratsverfassung ist eine preußische Städteordnung, die 1808 vom Reformpolitiker Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein eingeführt wurde. Ziel war es die preußischen Bürger enger an den Staat zu binden. In seiner ursprünglichen Form sah die Verfassung eine strikte Gewaltenteilung vor. So durften die Mitglieder des Magistrats, die die Exekutive bilden sollte, nicht gleichzeitig im legislativen Organ, der Stadtverordnetenversammlung tätig sein. Man nennt diese Form kurioserweise unechte Magistratsverfassung, obwohl sie eigentlich dem Original von Stein entspricht. Zu finden ist sie nur noch in Schleswig-Holstein und am wenigsten abgeändert in Hessen. Die so genannte echte Magistratsverfassung gibt dem Magistrat zusätzliche Rechte, so dass dieser in die Gesetzgebung des Stadtparlaments eingreifen kann.Die Verfassung garantierte jedem Bürger, in der Stadt ein Gewerbe auszuüben. Allerdings durften anfangs nur besitzende männliche Bürger die Stadtverordneten wählen.