Magdeburger Recht
Magdeburger Recht, auch
Weichbildrecht genannt, wurde um das Ende des 12. Jahrhunderts auf die meisten östlich der
Oder gegründete Städte übertragen, oft in seiner schlesischen und
polnischen Variante, dem Neumarkter Recht, oder der nördlichen Variante, dem
Kulmer Recht, das sich über ganz
West- und
Ostpreußen ausbreitete.
Es ist ein
Stadtrecht, das Recht der deutschen Städte, wie es sich seit dem
11. Jahrhundert aus Privilegien, Gewohnheiten, Schöffensprüchen und Satzungen des Rates entwickelte.
In älterer polnischer Geschichtsschreibung wurde es oft "Deutsches Recht" genannt.