Maßgeblichkeitsprinzip
Das Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG geregelt. Es besagt, dass die Handelsbilanz die Grundlage der Steuerbilanz ist.Im Handelsgesetzbuch ist geregelt, nach welchen Grundsätzen Kaufleute ihre Bilanzen (Vermögensübersichten) zu erstellen haben. Das Maßgeblichkeitsprinzip verknüpft Handelsrecht und Steuerrecht, indem es die Handelsbilanz grundsätzlich auch für die Steuerbilanz für maßgebend erklärt.
Im Steuerrecht gelten jedoch einige Besonderheiten, die zu Unterschieden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz führen, wie zum Beispiel das Aktivierungsgebot und das Passivierungsverbot in bestimmten Fällen. (Aktivierung bedeutet in der Bilanz auf die Aktiva = Habenseite zu stellen. Der Gewinn ergibt sich daraus wieviel mehr auf der Aktiva-Seite steht, als auf der Passiva-Seite; deshalb müssen Vermögenswerte des Unternehmens auf der Aktiva-Seite erscheinen, da es nicht erlaubt ist, den Gewinn "kleinzurechnen". Entsprechendes gilt für das Passivierungsverbot.). Die Unterschiede bestehen, da die Handelsbilanz die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens darstellen soll, während die Steuerbilanz für die steuerrechtliche Ermittlung des Gewinns (Einkommensteuer) verwendet wird.
Rechtshinweis
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