Lomé-Abkommen
Das Lomé-Abkommen (auch Konvention von Lomé) ist ein nach der togolesischen Hauptstadt Lomé benanntes Abkommen der EG-Staaten mit 71 Entwicklungsländern in Afrika, Karibik und Pazifik (AKP-Staaten). Es wurde am 28. Februar 1975 unterzeichnet und 1981 durch Lomé II, 1985 durch Lomé III, 1989 durch das 2000 ausgelaufene Lomé IV ersetzt.In diesen Abkommen verzichten die EG/EU-Staaten im industriellen Bereich vollständig, im landwirtschaftlichen Bereich weitgehend auf Gegenpräferenzen bei Handelsabkommen. So wir diesen Ländern ein bevorzugter Marktzugangzugang in Europa gewährt.
Kernpunkte der AKP-Förderung waren zuletzt die Förderung von Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaat und für die Privatwirtschaft günstige Rahmenbedingungen.
Nachfolger der Lomé-Abkommen ist das Cotonou-Abkommen von 2000 mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Den Beziehungen der Gemeinschaft zu den ehemaligen Kolonien der EU-Staaten ist in den Gründungsverträgen zur Errichtung der EWG expliz8it eine Sonderrolle zugewiesen worden. Ziel der beiderseitigen Beziehungen, die seit Mitte der 1960er Jahre auf der Grundlage mehrjähriger Abkommen betrieben wurden, war und ist eine umfassende wirtschaftliche, finanzielle, entwicklungspolitische und kulturelle Zusammenarbeit. Weil die beteiligten außereuropäischen Länder entweder in Afrika, in der Karibik oder im pazifischen Raum liegen, hat sich zu ihrer Kennzeichnung die Sammelbezeichnung AKP-Staaten eingebürgert.
Bei den Beziehungen zwischen der EU und den sog. AKP-Staaten handelt es sich um ein entwicklungspolitisches Gesamtkonzept unter Einsatz einer Vielzahl von Kooperationsinstrumenten. Dieser besondere Charakter ist durch die sog. Lomé I Konvention (1975-1980)begründet und durch die 2.-4. Lomé-Konvention bis 2000 fortgeführt und weiter ausgebaut worden. Das Lomé-IV-Abkommen ist zum 1. März 2000 ausgelaufen. Nicht zuletzt als Folge der 1995 vollzogenen Errichtung der WTO haben sich hinsichtlich der AKP-EU-Beziehungen eine Reihe von Reformerfordernissen ergeben. Diesen ist in dem im Juni 2000 unterzeichneten Abkommen über Entwicklungspartnerschaft (sog. Cotonou-Abkommen) Rechnung getragen worden. Diese neue Rechtsgrundlage der AKP-EU-Beziehungen hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Während einer Übergangsperiode, die sich bis Ende 2007 erstreckt, gelten die Bestimmungen des ausgelaufenen Lomé IV-Abkommens weiter. Zum 1.1.08 kommen die künftigen, WTO-konformen Regeln zum Tragen. Zuvor sind jedoch noch eine Rehei von Einzelheiten zwischen den Beteiligten festzulegen.
-- 19:35, 19. Jul 2004 (CEST)