Lohnsteuerkarte
Arbeitnehmer, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, müssen ihrem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres oder bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Die Lohnsteuerkarte stellt die Wohnortgemeinde des Arbeitnehmers aus. Einzutragen hat der Arbeitgeber insbesondere folgende Daten des betreffenden Arbeitnehmers:- Geburtsdatum,
- die Steuerklasse,
- die Zahl der Kinderfreibeträge
- Religionszugehörigkeit,
- den sog. Hinzurechnungsbetrag.
Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vor, hat der Arbeitgeber die Steuer nach der Steuerklasse VI einzubehalten.
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten Sonderregelungen (z.B. für ausländische EU-/EWR-Einpendler).
Ab 2005 ist die „elektronische Lohnsteuerkarte“ geplant.