Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist wie die Kapitalertragsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer.Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer errechnet sich aus den Lohnsteuertabellen und den persönlichen Merkmalen des Arbeitnehmers (siehe auch Lohnsteuerklasse), die sich aus der Lohnsteuerkarte ergeben.
Natürlich gibt es von dieser Berechnung im deutschen Steuerrecht Ausnahmen. Von verschiedenen Zuwendungen der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer mit pauschalen Steuersätzen (zwischen 5 und 25%) erhoben.
Beispiele: Beiträge zu Direktversicherungen (bis 31.12.2004), Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Aushilfslöhne
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von den gezahlten Löhnen einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.