Lohnfortzahlung
Unter der Lohnfortzahlung versteht man die weitere Entlohnung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.Diese ist in Deutschland im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger (Angestellte) abgelöst. Nach dem EntgFG ist bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit der Lohn oder das Gehalt bis zur Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen. Der Arbeitnehmer hat dabei gewisse Anzeige- und Nachweispflichten zu erfüllen. Der Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung während der ersten vier Wochen oder bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes wird als Lohnersatz ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Minjobber), allerdings gewährt ihnen die Krankenkasse kein Krankengeld.
Der Arbeitgeber braucht außerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraumes bis zur Rückkehr des Arbeitnehmers kein Arbeitsentgelt zu zahlen. Manche Arbeitgeber zahlen dem Arbeitnehmer jedoch aufgrund des Arbeits- oder eines Tarifvertrags einen Zuschuss zum Krankengeld, um die finanziellen Einbußen durch die geringere Krankenversicherungsleistung auszugleichen.