Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen
Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen. Die Liste enthält alle derzeit geltenden Kennzeichen. Zu den "Auslaufenden Kennzeichen", also solche, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe besondere Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.
Internationales Landeskennzeichen, sog. D-Schild:
Neuere Kennzeichen besitzen (optional, EU-Einheitlich) links von den Zeichen ein blaues Rechteck mit dem kleinen Buchstaben D und darüber den Sternenkranz der EU.
Saison-Kennzeichen haben ein Zusatzfeld das die Saisondauer in Monaten mittels Zahlen über und unter einem waagrechten Strich darstellt.
Kurzzeit-Zulassungen für den Export sind durch einen Ablaufzeitpunkt besonders gekennzeichnet.
Oldtimer haben ein nachgestelltes H auf dem Nummernschild
Die Kennzeichen der staatlichen Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden, der Bundeswehr, sowie Diplomatenfahrzeuge, folgen nicht dem oben beschriebenen Aufbau.
So genannte Probe-Nummern, auch Überführungskennzeichen genannt, sind rot auf weißem Grund. Sie dienen Zwecken wie etwas der Fahrzeug-Überführung oder auch dem TÜV- und Werkstattbesuch, wenn keine sonstige Zulassung gegeben ist.
Landwirtschaftliche Zulassungen und Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sind grün auf weißem Grund. Damit wird unter anderem auf eine besondere Stellung bei der KFZ-Steuer hingewiesen.
Die Kennzeichen AD, AF und HK werden an Fahrzeuge der US-Streitkräfte in Deutschland vergeben. Auf der linken Seite ist statt des EU-Sternenkranzes das NATO-Emblem und der Schriftzug USA angegeben.
Die Formate der Nummerntafeln sind gelegentlich quadratisch und zweizeilig, z.B. bei Import-Modellen aus den USA oder auch auf dem Heck des VW-Käfers. Ebenso sind Motorräder mit dieser Form ausgestattet.
Reicht der Platz für die Zeichen nicht aus, so kann die private Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem tritt vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthalten, z.B. W oder M, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummern-Teil, insbesondere in Großstädten.
War früher die DIN-Schrift üblich, so wird heute eine spezielle fälschungserschwerende Schrift (FE-Mittelschrift) verwendet, die zudem eine geringere Fehlerrate beim Erkennen mit Kamerasystemen hat (siehe auch Mautbrücken bzw. LKW-Maut).
Kennzeichen müssen gut lesbar an der Fahrzeug-Außenseite und senkrecht angebracht sein, sie dürfen einen gewissen Neigungswinkel nicht übersteigen.
Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein halbrundes Schild auf dem vorderen Schutzblech üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Zweiräder, Trikes und verwandte Zulassungen haben heute generell nur ein Nummernschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, z. B. "OH TP 1" zu reservieren.
Leichtkrafträder, Mofas und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle haben kein amtliches Nummernschild. Sie müssen aber durch ein Versicherungskennzeichen am Heck gekennzeichnet sein. Dieses wird jährlich ab März in einer anderen Schrift-Farbe heraus gegeben und muss bei Banken und Versicherungen erworben werden. Dieses Schild ist zweizeilig, fast quadratisch und deutlich kleiner als KFZ-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben.
Das KFZ-Zeichen enthält heute das Zeichen der EU, die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (vulgo TÜV-Plakette), evtl. eine AU-Plakette und den Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Auto zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes, in dem der Kreis liegt.
Nach dem Kennzeichen wird genannt, woher sich das Zeichen ableitet. Das ist i.d.R. der Name des Kreises bzw. der Kreissitz (Kreisstadt). Leitet sich das Zeichen vom Namen des Kreises ab, so wird zusätzlich der Kreissitz angegeben.
Zeichen, die von einem Stadt- und einem Landkreis verwendet werden, sind besonders erläutert und mit den Abkürzungen "St." für kreisfreie Stadt bzw. "Lkr." oder "Kr." für Landkreis versehen. Die Kfz-Zeichen unterscheiden sich in diesen Fällen durch die Kombination von Buchstaben und Ziffern. Dabei steht "X" für einen Buchstaben, "XX" für zwei, "9" für eine Ziffer usw.
Die Links bei den Kreisbezeichnungen bzw. Namen der kreisfreien Städten führen zum Artikel des jeweiligen Verwaltungsbezirks. Bei KFZ-Kennzeichen, die von einer Stadt und von einem Landkreis verwendet werden, führt der Link bei Lkr. zum Landkreis.
Die Zahl der Ziffern und Buchstaben beim KFZ-Kennzeichen kann gelegentlich interpretiert werden - sie unterscheidet dabei oft die Kennzeichen von Landkreisen und von kreisfreien Städte in der selben Region.
Siehe auch: Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen, Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern
Aufbau der deutschen Kennzeichen
Überblick
(BRD seit 1956, Gesamtdeutschland seit 1990)
Nationale Nummerntafel; rechteckig, querformatig; schwarze Schrift auf weissem Grund mit schwarzer Rahmenlinie:
Variationen
Beschreibung