Lernbehinderung
Seit den sechziger Jahren (als die "Hilfsschulen" in "Sonderschulen" und später noch in Förderschulen, bzw. Förderzentren umbenannt wurden) existiert der Begriff der Lernbehinderung.Seitdem gab es einige Versuche, den Begriff zu definieren. Die eingängigste und damals plausibelste Definition liefert wohl Kanter mit der These, dass eine Lernbehinderung ein "langandauerndes, schwerwiegendes und umfängliches Schulleistungsversagen" bedeutet, das in der Regel mit einer Beeinträchtigung der Intelligenz einhergeht. Für den Deutschen Bildungsrat (1973) kommen für die Lernbehindertenschule solche Schüler in Frage, bei denen
- langandauerndes und umfassendes Schulleistungsversagen und
- Minderbegabung vorliegt,
Unter Schüler mit Minderbegabung ordnete der Deutsche Bildungsrat solche mit einem IQ zwischen 55 und 85 ein. Der IQ wird dabei mit einem standardisiertem Intelligenztest, zum Beispiel dem HAWIK ermittelt. Andere Autoren nennen ähnliche Kriterien, jedoch mit leichten Verschiebungen innerhalb des IQ-Bereiches, so etwa Wegener (1969), der "leichtere Grade der Begabungsminderung" in einem Bereich von IQ 60 bis 90 verortet.
Allen Definitionsversuchen gemein ist, dass der Begriff der "Lernbehinderung" nur im schulischen Kontext gesehen wird, so dass lediglich ein kleiner Ausschnitt des menschlichen Lernens darin widergespiegelt wird. Schröder (1996) schlägt vor, die Fachterminologie der Lernbehindertenpädagogik auf vier Begriffe zu begrenzen:
- Lernschwierigkeiten treten auf, wenn schulische Leistungen (gleich in welcher Schulart) unterhalb tolerierbarer Abweichungen von Bezugsnormen liegen.
- Lernbeeinträchtigungen "sind deren spezielle Formen, wenn es um Lernanforderungen der Grund- und Hauptschule [...] geht".
- Lernstörungen als die 'geringere' Form der Lernbehinderung, bezogen auf die drei Dimensionen Schwere, Umfang und Dauer.
- Lernbehinderung (und zwar wieder nur im Sinne der Schule für Lernbehinderte) als schwerwiegende, umfängliche und dauerhafte Lernbeeinträchtigung.