Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenk- und Ruhezeiten für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft regelt die EG-Verordnung 3820/85.Danach muss der Fahrer eines Fahrzeugs (einschließlich Anhänger) über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse folgende Lenk- und Ruhezeiten einhalten:
Table of contents |
2 ununterbrochene Lenkzeit 3 Wochenlenkzeit 4 Ruhezeit 5 Ausnahmen |
Tageslenkzeit
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden täglich nicht überschreiten. 2 mal pro Woche darf die Tageslenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden.ununterbrochene Lenkzeit
Die ununterbrochene Lenkzeit darf 4,5 Stunden nicht überschreiten.
Nach 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit muss der Fahrer eine Ruhezeit von mindestens 45 Minuten einhalten. Diese Unterbrechung kann auch durch Pausen von mindestens 3 x 15 Minuten ersetzt werden, sofern diese Pausen in die Lenkzeit von 4,5 Stunden fallen.Wochenlenkzeit
Die Gesamtlenkzeit darf innerhalb einer Woche 56 Stunden nicht überschreiten. Die Gesamtlenkzeit darf innerhalb einer Doppelwoche 90 Stunden nicht überschreiten. Ruhezeit
Die Tagesruhezeit muss 11 zusammenhängende Stunden täglich betragen, darf jedoch 3 x die Woche auf 9 zusammenhängende Stunden verkürzt werden. Die wöchentliche Ruhezeit muss 45 zusammenhängende Stunden betragen, die jedoch unter bestimmten Umständen auf 36 bzw. 24 Stunden reduziert werden können.
Ausnahmen
Rechtshinweis